Mit Datum vom 16. Juni 2014 veröffentlicht der Düsseldorfer Kreis eine umfassende Orientierungshilfe, die sich an App-Entwickler und App-Anbieter richtet. Die Orientierungshilfe wurde in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) erstellt.
Die Orientierungshilfe bietet auch für App-Verwender einen Überblick über die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und verweist dabei zur Veranschaulichung auf praktische Beispiele.
Die vollständige Orientierungshilfe kann auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz heruntergeladen werden:
www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/p_archiv/2014/pm010.html
Unternehmen sollten sich bei Verwendung von Apps darüber im Klaren sein, dass über Apps eine Vielzahl von Informationen – darunter auch personenbezogene Daten – erhoben werden (können). Diese werden in Teilen auch erhoben, ohne dass eine Information über die Erhebung erfolgt.
Im Einzelnen können solche Daten sein:
- IP-Adresse des Nutzers
- Audiodaten mit Stimmaufnahmen
- Kontaktdaten
- Anruflisten
- Informationen über App-Nutzung
- Nachrichten wie SMS oder E-Mails.
Weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Apps sollten im Vorfeld geklärt sein, wie z. B.:
- Werden auch Daten mit erhöhtem Schutzbedarf erhoben, die eine besondere Einwilligung des App-Nutzers erfordern?
- Findet bei Nutzung der App Auftragsdatenverarbeitung statt?
- Werden über die App ggf. Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt?
- Welche vertraglichen Regelungen müssen bei Auftragsdatenverarbeitung bzw. Datenübermittlung getroffen werden?
Beziehen Sie daher den Datenschutzbeauftragten mit ein und beraten sich mit ihm über zu beachtende Fallstricke, bevor Apps im Unternehmen zur Verwendung kommen.