Die elektronische Zollmeldung ATLAS
ATLAS ist ein Verfahren der deutschen Zollverwaltung zur automatisierten Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung.
Die Durchführung des ATLAS-Verfahrens wird zum 01.07.2009 für exportierende Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Schriftliche Ausfuhrerklärungen per Formular auf Papier werden dann nur noch im Notfall möglich sein.
Als Anwender eines Warenwirtschaftssystems haben Sie die Möglichkeit, die elektronische Ausfuhrerklärung automatisiert zu erstellen. Dies kann mit der entwickelten ATLAS-Schnittstelle realisiert werden, mit deren Hilfe Sie die Daten in das Zollübertragungssystem übertragen und weiterverarbeiten.
ATLAS zeichnet sich durch das Entfallen von schriftlichen Zollanmeldungen und Verwaltungsakten (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) aus. Die bisher manuell getätigten Anmeldungen und Verwaltungsakte werden durch elektronische Nachrichten ersetzt und somit vereinfacht sowie beschleunigt.
Die für die verschiedenen Aufgabenbereiche erforderlichen ATLAS-Fachverfahren werden durch jede Dienststelle der deutschen Zollverwaltung bedient.
Anmeldedaten, die Sie versenden, werden an zentraler Stelle archiviert und unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt. Zu diesen Stellen zählen die Zentralstelle für Risikoanalyse (Zoll), das Statistische Bundesamt, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die Prüfungsdienste, Zollfahndungsämter sowie Landesfinanzverwaltungen.
Für weitere Informationen laden Sie sich die PDF-Datei ATLAS Voraussetzungen und Varianten herunter.
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