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Internet AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RS Gesellschaft für Informationstechnik mbH & Co. KG (rgi / Geschäftsbereich Internet Provider)

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Der Geschäftsbereich „Internet Provider“ der RS Gesellschaft für Informationstechnik mbH & Co. KG erbringt seine Provider-Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die rgi diese schriftlich bestätigt.
  3. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der rgi, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich der Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
  4. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und der Preise werden dem Kunden schriftlich oder über das Internet mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Die rgi wird auf diese Folge der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei der rgi eingegangen sein.
  5. Darüber hinaus wird die rgi bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Preise entsprechend ändern.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag über die Nutzung von rgi-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch die rgi zustande. Die -rgi kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
  2. Soweit die rgi sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der rgi kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

§ 3 Kündigung

  1. Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden jeweils für mindestens ein Jahr Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung. zu dem im Grundvertrag genannten Vertragsbeginn.
  2. Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss die rgi – falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – mindestens 3 Monate vor Ablauf der ersten Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben zugehen. Die Rechtzeitigkeit der Kündigung richtet sich ausschließlich nach dem Eingang des Schreibens bei der rgi.
  3. Sofern keine Kündigung gemäß Abs. (2) ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr und kann wiederum mindestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben gekündigt werden.
  4. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

§ 4 Leistungsumfang

  1. Die rgi ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Grundverträgen, die mit dem Kunden abgeschlossen wurden.
  2. Soweit die  rgi entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung – eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die rgi Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,

    1. die rgi innerhalb eines Monats über Änderungen der bei Vertragsabschluß maßgeblichen Verhältnisse zu informieren;
    2. die Zugriffsmöglichkeit auf die rgi Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen:
    3. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am rgi Netz erforderlich sein sollten;
    4. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
    5. der rgi erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
    6. nach Abgabe einer Störungsmeldung der rgi durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
    7. der rgi entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

  2. Verstößt der Kunde gegen die in diesem Vertrag genannten Pflichten, ist die rgi nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Nutzer untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 6 Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der rgi Dienste durch Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.
  2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch unbefugte Nutzung der rgi Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekomgebühren) zwischen Kunde und dem Anschlusspunkt der rgi sind vom Kunden zu tragen, sofern dies nicht ausdrücklich per Vertrag anders geregelt ist. Sofern bei einem Anschluss auf der rgi Seite gesonderte Kosten (z. B. exklusive Modem-Bereitstellung, Routerport etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
  2. Die rgi wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und –soweit verfügbar - in elektronischer Form zukommen lassen.
  3. Die rgi ist berechtigt, die Rechnungen über das Internet zur Verfügung zu stellen. Für Rechnungen in schriftlicher Form kann eine Verwaltungsgebühr gemäss Preisliste erhoben werden.
  4. Die rgi stellt nach § 14 Umsatzsteuergesetzt vorsteuerabzugsberechtigten Kunden eine Rechnung in Papierform ohne gesondertes Entgelt aus, wenn die Rechnung über das Internet vom zuständigen Finanzamt nicht anerkannt wird. Eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Finanzamtes muss vom Kunden eingereicht werden.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

  1. Gegen Ansprüche der rgi kann der Kunde nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der rgi die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom usw. - auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der rgi oder deren Unterlieferanten auftreten, hat die rgi auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die rgi , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn:

    1. der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die rgi Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann;
    2. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner, der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich ist oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

  4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der rgi liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
  5. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die rgi oder eine ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 9 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die rgi berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen von 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass die rgi eine höhere Zinslast hat.
  2. Die rgi kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und / oder ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als einen Monat erstreckt und die rgi gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der rgi vorbehalten.

§ 10 Verfügbarkeit der Dienste

  1. Die rgi bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartungs-/Reparaturarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Die rgi wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
  2. Die rgi unterhält eine Hotline, die telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann. Die Hotline ist montags bis freitags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten werden Aufzeichnungsverfahren zur Entgegennahme von Nachrichten eingesetzt.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die der rgi unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
  2. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die rgi seine Anschrift und Bankverbindung in elektronischer maschinenlesbarer Form für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, speichert und verarbeitet.
  3. Soweit sich die rgi Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die rgi berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
  4. Die rgi steht dafür ein, dass alle Personen, die von der rgi mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der rgi Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
  5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist, und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory Services).

§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der rgi, wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
  2. Die rgi haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die rgi Leistungen unterbleiben. Die rgi haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden, sei es, dass diese dem Kunden oder Dritten entstehen.
  3. Die rgi haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  4. Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die

    1. durch die Inanspruchnahme von rgi Diensten,
    2. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch die rgi,
    3. durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten von der rgi
    4. oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die RS Gesellschaft für Informationstechnik mbH & Co. KG nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schäden, maximal in Höhe der den Schäden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Deutschen Telekom, beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung der rgi für den Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1-fachen Betrag der vereinbarten monatlichen Grundgebühr.

  5. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der rgi oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der rgi Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten, insbesondere Mitteilungspflichten, nicht nachkommt.

§ 13 Zusätzliche Bestimmungen

  1. Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne rgi Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der rgi / Geschäftsbereich Systemhaus.
  2. Unter sonstige Aufträge fallen:

    1. Hardware-Lieferungen,
    2. Software-Lieferungen,
    3. Dienstleistungen, mit Ausnahme des in § 4 beschriebenen Leistungsumfanges.

  3. Die Geschäftsbedingungen gemäß Abs. (1) lagen dem Kunden bei Vertragsabschluss vor. Er hat Kenntnis von diesen genommen und ist mit deren Geltung einverstanden.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, Wuppertal. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die rgi zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
  4. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der rgi Kunden gebunden.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der rechtlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.

Stand: Dezember 2010

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