Die irische Datenschutzbehörde verlangt in einem noch vorläufigen Erlass von Facebook, die Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA zu unterlassen. Da das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ im Juli durch den Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, wäre dies die Konsequenz der Entscheidung. Facebook schrieb auf einem Blogbeitrag, dass sie zunächst so weitermachen wollen wie bisher. Grund dafür könnte sein, dass das Unternehmen sich juristisch noch gegen den Erlass zur Wehr setzen kann. Noch ist es nach den Standardvertragsklauseln möglich, personenbezogen Daten unter Beachtung eines „angemessenen Schutzniveaus“ an Drittländer zu übertragen. Sollte der Datentransfer verboten werden, könnte dies Auswirkungen auf andere Unternehmen haben, warnt Facebook. So könnte zum Beispiel kein Cloud-Anbieter aus den USA rechtskonform genutzt werden.
Der Internet-Branchenverband Eco betrachtet das Interesse der Datenschützer ebenso als Risiko, da das EuGH-Urteil zu Rechtsunsicherheit führe. Der Verband verlangt von der EU, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für Unternehmen zu mehr Planungssicherheit im Datenaustausch führt. Aktuell wären rund 5000 Unternehmen durch die Forderung der irischen Datenschutzbehörde betroffen.
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