Wer heutzutage Fotos von Kunstwerken macht und diese veröffentlichen will, sollte unbedingt darauf achten, wo die Fotos aufgenommen wurden. Es könnte ein rechtliches Problem entstehen, wenn man Kunstwerke zum Beispiel in einen Museum ablichtet, auch wenn diese Kunstwerke nicht mehr unter das Urheberschutzgesetzt fallen. In einem Fall vor dem Landgericht Stuttgart vom 27.9.2016 (Aktenzeichen 17 0 690/15) hat ein Museum gegen einen Besucher geklagt, der seine Aufnahmen auf der Plattform Wikipedia veröffentlichte. Laut Urteil des Gerichts darf aber nur allein das Museum entscheiden, wer Fotos von Kunstgegenständen ins Netz stellen darf, sofern das Museum die Eigentumsrechte an den Werken besitzt.
(Urt. v. 27.9.2016, Aktenzeichen 17 0 690/15, Landgericht Stuttgart)