Zum Inhalt der Seite springen
DruckansichtSeite drucken
Kontaktformular
Kontaktformular
Rückruf anfordern
Rückruf anfordern
Support
Support
  1. Home
  2. Unternehmen
  3. LG Bonn: Auch vorbekannte Daten vom Auskunftsanspruch umfasst

LG Bonn: Auch vorbekannte Daten vom Auskunftsanspruch umfasst

Jede Person hat ein Recht auf Auskunft über die über sie gesammelten Daten (Art. 15 DSGVO). Macht eine Person Gebrauch von diesem Recht, muss ein Anbieter alle betroffenen Daten herausgeben. Laut einem Hinweisbeschluss des Landgericht Bonn betrifft das auch Informationen, die bereits zuvor an die Person weitergegeben wurden (wie etwa Rechnungen und Zahlungsdaten).

Jeder kann vom eigenen Auskunftsrecht ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen – somit stellt sich für jeden Arbeitgeber die Frage, welche Informationen herausgegeben werden müssen.

In einem konkreten Fall hatte eine Klägerin von ihrer Krankenkasse Auskunft über ihre Daten verlangt. Die darauf erfolgte Auskunft reichte in den Augen des Gerichts jedoch nicht aus – es hätten auch Unterlagen wie Krankenversicherungsdaten, Rechnungen, Zahlungen und Zahlungsdaten, die der Klägerin natürlich vorlagen, übermittelt werden müssen.

Laut Beschluss des Gerichts schließt die Tatsache, dass ein Schreiben der Klägerin bereits bekannt sein muss, den Auskunftsanspruch nicht aus. Infolgedessen war die Auskunft der Krankenkasse als unvollständig anzusehen.

Der Beschluss erweitert, wie der Anspruch auszulegen ist. Denn durch den BGH wurde die eigene Korrespondenz mit einem Dienstleister (sofern sie personenbezogene Daten enthält) bislang nicht konkret zum Auskunftsanspruch hinzugezählt.

Wenn selbst Unterlagen und Korrespondenzen, die einem Anfragenden bereits bekannt sein müssen, im Anspruch auf Auskunft inbegriffen sind, eröffnen diese auch die Möglichkeit, beispielsweise verlorene Unterlagen als Kopie anzufordern.

Weitere Datenschutz-News

Infolge der Abmahnwelle gegen Webseiten-Betreiber, die Google-Fonts nutzen, kam es kürzlich zu einer Razzia bei einem Berliner Rechtsanwalt und dessen...

Weiterlesen

Die staatlich überwachte Corona-App, welche in China etwa zweieinhalb Jahre den Alltag der Bürger bestimmte, wurde vergangene Woche eingestellt.

Die...

Weiterlesen

In einem Urteil, das der BDfI Professor Ulrich Kelber als richtungsweisend betrachtet, hat der EuGH im Juni entschieden, dass der Umgang mit PNR-Daten...

Weiterlesen

rgi-Sitemap

Hinweis zu Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Einige davon sind technisch notwendig für die Funktionalität unserer Website und daher nicht zustimmungspflichtig. Darüber hinaus setzen wir Cookies, mit denen wir Statistiken über die Nutzung unserer Website führen. Hierzu werden anonymisierte Daten von Besuchern gesammelt und ausgewertet. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet ausdrücklich nicht statt.

Ihr Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen zu Cookies und Datenverarbeitung auf dieser Website. Beachten Sie auch unser Impressum.

Technisch notwendig

Diese Cookies sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich und können daher nicht abgewählt werden. Sie zählen nicht zu den zustimmungspflichtigen Cookies nach der DSGVO.

NameZweckAblaufTypAnbieter
CookieConsent Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies. 1 Jahr HTML Website
fe_typo_user Dieser Cookie wird gesetzt, wenn Sie sich im rgi-Kundenbereich anmelden. Er wird zudem durch einige Webformulare gesetzt, um Sessiondaten zu speichern. Session HTTP Website
PHPSESSID Kurzzeitiger Cookie, der von PHP zum zwischenzeitlichen Speichern von Daten benötigt wird. Session HTTP Website
__cfduid Wir verwenden eine "Content Security Policy", um die Sicherheit unserer Website zu verbessern. Bei potenziellen Verstößen gegen diese Policy wird ein anonymer Bericht an den Webservice report-uri.com gesendet. Dieser Webservice lässt über seinen Anbieter Cloudflare diesen Cookie setzen, um vertrauenswürdigen Web-Traffic zu identifizieren. Der Cookie wird nur kurzzeitig im Falle einer Bericht-Übermittlung auf der aktuellen Webseite gesetzt. 30 Tage/ Session HTTP Cloudflare/ report-uri.com
Statistiken

Mit Hilfe dieser Statistik-Cookies prüfen wir, wie Besucher mit unserer Website interagieren. Die Informationen werden anonymisiert gesammelt.

NameZweckAblaufTypAnbieter
_pk_id Wird verwendet, um ein paar Details über den Benutzer wie die eindeutige Besucher-ID zu speichern. 13 Monate HTML Matomo
_pk_ref Wird verwendet, um die Informationen der Herkunftswebsite des Benutzers zu speichern. 6 Monate HTML Matomo
_pk_ses Kurzzeitiger Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
_pk_cvar Kurzzeitiger Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
MATOMO_SESSID Kurzzeitiger Cookie, der bei Verwendung des Matomo Opt-Out gesetzt wird. Session HTTP Matomo
_pk_testcookie Kurzzeitiger Cookie der prüft, ob der Browser Cookies akzeptiert. Session HTML Matomo
_ga Wird verwendet, um Benutzer zu unterscheiden. 2 Jahre HTML Google
_gid Wird verwendet, um Benutzer zu unterscheiden. 1 Tag HTML Google
_gat Kurzzeitiges Cookie, der zum Drosseln der Anfragerate verwendet wird. 1 Minute HTML Google