Gegenüber Verbrauchern trifft dies zu. Sogenannte „Cold Calls“, also Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen, sind nicht rechtens. Im geschäftlichen Umfeld reicht eine mutmaßliche Einwilligung. Es sollte also zumindest inhaltliche Verbindungen vom Anrufer zum Angerufenen geben, die nahelegen, dass der Angerufene ein Interesse an Werbeanrufen hat.