Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass deutsche Behörden keine Fanpages datenschutzkonform betreiben können.
Dies hat den Hintergrund, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur an Drittstaaten weitergegeben werden dürfen, wenn dort ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau herrscht. Da das in den USA nicht der Fall ist, hätte es mit Facebook eine Vereinbarung geben müssen. Bei einer Kontaktaufnahme der Bundesregierung verwies Facebook lediglich auf deren öffentliches Addendum zur Datenverarbeitung: https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum
Angekündigt ist nun in einem neuen Schreiben von Kelber (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreiben/Allgemein/2021/Facebook-Auftritte-Bund.pdf?__blob=publicationFile&v=1), dass sämtliche Facebook-Fanpages von den Behörden abgeschaltet werden sollen. Ferner würden jetzt Instagram, TikTok und Clubhaus auf deren Datenschutzverarbeitung geprüft.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.golem.de/news/dsgvo-behoerden-muessen-ihre-facebook-pages-abschalten-2106-157719.html