Nach einem Beschluss des Amtsgerichtes Bad Hersfeld vom Mai 2017 sind Nutzer von WhatsApp verpflichtet, die Personen, die sie im Adressbuch auf dem Smartphone gespeichert haben, unbedingt eine Erlaubnis zur Weitergabe an den Konzern einholen müssen. Denn nach Auffassung des Gerichts ist die Weitergabe dieser Daten illegal und könnte zu einer Abmahnung führen.
In den Nutzungsbedingungen von WhatApp steht: „Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen.“
Doch in den meisten Fällen hat niemand die Erlaubnis aller Kontaktpersonen. WhatsApp gibt diese Daten laut ihren Bedingungen an den Mutterkonzern Facebook weiter!
Im vorliegenden Fall wurde die Mutter eines Elfjährigen in die Pflicht genommen. Die Mutter muss dafür Sorge tragen, dass von allen Kontaktpersonen die auf dem Smartphone des Kindes gespeichert sind, eine schriftliche Erlaubnis zur Weitergabe an WhatApp vorliegt.
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