Laut EU-Kommission gibt es, entgegen anderen Berichterstattungen, keine Klage gegen das geplante Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Pläne der Regierung wurde demnach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nie angestrebt.
„Wir sind uns bewusst, dass die Vorratsdatenspeicherung oft Gegenstand einer sehr sensiblen, ideologischen Debatte ist und dass es eine Versuchung geben kann, die Europäische Kommission in diese Diskussionen zu ziehen“, heißt es in einer Stellungnahme der EU-Kommission.
Einen ausführlicheren Bericht finden Sie hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-plant-keine-Klage-wegen-deutscher-Vorratsdatenspeicherung-2818442.html