Gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hat die Berliner Datenschutzbehörde auf Grund von DSGVO-Verstößen das bisher höchste Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro verhängt. Die Gesellschaft hatte Daten ihrer Mieter gesammelt, ohne zu prüfen, ob diese überhaupt erforderlich sind oder waren. So wurden Informationen über Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge, Selbstauskünfte, Auszüge aus Arbeitsverträgen sowie Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten in den Datenbanken gespeichert. Außerdem soll das Archivsystem keine Möglichkeit vorsehen, veraltete und damit nicht mehr erforderliche Daten löschen zu können.
Die Aufsichtsbehörden aller Bundesländer sind dazu verpflichtet, die Datenschutzgrundverordnung verhältnismäßig aber auch abschreckend durchzusetzen. Die gesetzlich vorgegebene Bußgeldbemessung in diesem Fall läge, gemessen am ausgewiesenen Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro, bei 28 Millionen Euro. Da die Immobiliengesellschaft jedoch einige, wenn auch wenige Schritte zur Verbesserung eingeleitet habe, konnte das Bußgeld abgesenkt werden.
Da die Bußgeldentscheidung bisher nicht rechtskräftig ist, kann die Gesellschaft noch Widerspruch einlegen.
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