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Grenzüberschreitende Datenübermittlungen wird geprüft

Zehn deutsche Datenschutzbehörden überprüfen die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die auf Servern in Nicht-EU-Länder gespeichert werden. Hierbei steht zum Beispiele das Cloud Computing sowie beliebte Office-Anwendungen, die nur noch über den Internetbrowser laufen, unter Beobachtung. Häufig verwenden externe Dienstleister Server, die oft außerhalb der Europäischen Union eingesetzt werden. Viele dieser Dienste stammen von US-Unternehmen und setzen deshalb meist die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA und/oder in andere Nicht-EU-Staaten voraus. Die Prüfung soll dabei auch der Sensibilisierung von Unternehmen für die Verarbeitungsprozesse dienen, bei denen personenbezogene Daten in Nicht-EU-Länder übermittelt werden.

Mehr zum Thema finden Sie hier:

https://www.datenschutz.rlp.de/de/presseartikel.php?pm=pm2016110301

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