Die französische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) hat bei Facebook die derzeitige Praxis der Datenerhebung und –sammlung beanstandet.
Facebook hole sich nicht das ausdrückliche Einverständnis der Nutzer bei der Datenerhebung ein, so die Datenschutzaufsicht CNIL. Außerdem erfolge die Datenübertragung in die USA weiterhin auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens, obwohl dieses mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 6. Oktober 2015 außer Kraft gesetzt wurde.
Die weitere Entwicklung hierzu und dem kürzlich vorgestellten Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor, dem „EU-US-Privacy Shield“, zum Datenaustausch zwischen der EU und der USA bleibt abzuwarten.