Die Voreinstellungen von Facebook sind nach Ansicht des Landgerichts Berlin unzulässig und verstoßen gegen die deutschen Datenschutzrichtlinien. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) Klagte gegen 26 Punkte der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen so zum Beispiel gegen den Klarnamenzwang von Facebook. Kritisch sah das Gericht ebenso, dass etwa in der Facebook-App für Mobilgeräte der Ortungsdienst bereits in der Voreinstellung aktiviert ist und Chat-Partner somit den persönlichen Standort feststellen können. Ferner bemängelt wurde die Einstellung der Privatsphäre, die so eingestellt ist, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik der Teilnehmer erhalten. Weitere acht Punkte erklärten die Richter für unwirksam, auch wenn das Urteil bisher noch nicht rechtskräftig ist (Az 16 O 341/15).
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https://netzpolitik.org/2018/landgericht-berlin-erklaert-facebooks-klarnamenzwang-fuer-rechtswidrig/