Unter bestimmten Umständen haften Eltern für illegale Downloads ihrer Kinder. Dieses Urteil bestätigte das Münchner Oberlandesgericht (OLG) gegenüber dem Landgericht München I. In dem zu klärenden Fall wurde über den Anschluss eines Münchner Ehepaars ein Album in einer Onlinetauschbörse angeboten. Die Eltern weigerten sich auszusagen, welches ihrer drei Kinder die Musik hochgeladen hat und die Kinder nahmen ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch. Nach Ansicht des OLG und des Landgerichts München I reicht dies aber nicht aus, die Zahlung von Schadenersatz- und Abmahnungskosten nebst Zinsen dem Kläger zu verweigern.
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