Bundesminister de Mazière und Datenschützer haben dem elektronischen Personalausweis im Hinblick auf die Sicherheit ein gutes Zeugnis ausgestellt. Dennoch wächst die Kritik an der neuen Technik. Hochrangige Polizeibeamte haben auf die Schwachstellen der Lesegeräte hingewiesen, die über keine eigene Tastatur verfügen. Auch die Eingabe der PIN-Nummer stelle keine ausreichende Sicherheitsbarriere dar. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Der neue elektronische Ausweis ersetzt seit Anfang November 2010 den bisherigen Personalausweis und ist bei den Meldeämtern erhältlich.
Die eID-Funktion des elekronischen Ausweises zur Identifikation im Internet kann optional freigeschaltet werden, sie muss aber nicht.
Derjenige, der einen neuen elektronischen Personalausweis beantragt, sollte bei Antragstellung darüber entscheiden, ob er die eID-Funktion freigeschaltet haben möchte oder nicht.
Die Freischaltung kann auch nachträglich gegen eine Gebühr von sechs Euro beantragt werden.