Neuerliche Datenpannen veranlassen uns, auf die Dringlichkeit der Sicherstellung der laut Bundesdatenschutzgesetz BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (häufig als TOM bezeichnet) hinzuweisen.
Wenn es zu einer Datenpanne gekommen ist – unabhängig von der Ausprägung – sollten Sie Ihren Datenschutzbeauftragten sofort informieren, damit er zusammen mit dem Unternehmen den Sachverhalt einschätzen und Maßnahmen ergreifen kann.