Nach Ansicht des Sozialgerichts Mainz sind Krankenkassen dazu verpflichtet, Fotos der Versicherten nach deren Erfassung zu löschen (Az. S 14 KR 477/15). Ein IT-Fachmann hatte gegen die Praxis der Krankenkassen auf dauerhafte Speicherung seines Bildes geklagt und bekam die Zustimmung des Vorsitzenden Richters. Die Krankenkassen speichern die Bilder, um bei Verlust der Versichertenkarte Fotos ihrer Kunden zur Verfügung zu haben. Nach diesem Urteil muss die Krankenkasse für eine neue Gesundheitskarte mit Foto auch immer wieder die Einwilligung der Versicherten einholen.
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