Das Landgericht Köln hat mit einer Entscheidung zu Urheberrechtshinweise in Bilddateien für Verunsicherung gesorgt. Nach Auffassung des Gerichts müsse direkt im Bild ein Vermerk auf den Urheber untergebracht werden. Zur Begründung merkte die Zivilkammer an, dass das Browser-Kontextmenü nur die Bilddatei anzeigen kann, dabei jedoch der Urheberrechtshinweis nicht sichtbar ist.
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