Das Landgericht Berlin verhängte wegen nicht zulässiger Geschäftsbedingungen eine Ordnungsstrafe gegen Facebook in Höhe von 100.000 Euro. Verbraucherschützer hatten Facebook vorgeworfen gegen europäische Verbraucherrechte zu verstoßen und die gerichtliche Auflage zur Änderung der AGBs ignoriert zu haben.
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