Wohnraum in Großstädten ist zur Zeit sehr knapp und Vermieter verlangen daher manchmal Seitenweise Selbstauskünfte ihrer zukünftigen Mieter. Doch welche Fragen sind zulässig und bei welchen kann man die Auskünfte verweigern? Hierbei ist abzuwägen, dass alle Fragen des Vermieters grundsätzlich ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an der Beantwortung der Fragen besteht. Damit dürfen nur Daten abgefragt werden, die auch tatsächlich erforderlich sind. So dürfen im ersten Schritt bei einem bevorstehenden Besichtigungstermin nur der Name und die entsprechenden Kontaktdaten abgefragt werden.
Sollte der zukünftige Mieter Interesse an der Wohnungen haben, dürfen im zweiten Schritt Informationen erfragt werden, die für das Mietverhältnis erforderlich sind. Nicht erlaubt sind Fragen nach Familienstand, Heiratsabsichten, Religionszugehörigkeit oder gar Fragen nach ethnischer Herkunft, Partei-, Mietverein- oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Es gilt auch bei einem Mietverhältnis die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten und daher müssen unzulässige Fragen nicht beantwortet werden. Weiterhin müssen Vermieter alle Daten des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses löschen.
Weitere wichtige Informationen zum Thema finden Sie hier: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/mieterselbstauskunft-dsgvo-welche-fragen-muss-man-beantworten/