Unternehmen erhalten häufig unseriöse Fax-Zusendungen mit Werbeangeboten.
Kürzlich wurde im Namen einer Firma ein Fax verbreitet, bei dem der Fax-Empfänger zur Vermeidung von Abmahnungen aufgefordert wird, seinen Webauftritt zu überprüfen. Mit dem Hinweis wurde gleichzeitig ein Angebot zur Überprüfung des Webauftritts zum Preis von EUR 49,00 zzgl. MwSt. ausgesprochen.
Dieses Angebot kann als unerlaubte Fax-Werbung angesehen und als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter Strafe gestellt werden.