Die Frage, ob in Bewerbungsbögen nach der Zugehörigkeit zu Scientology gefragt werden darf, ist weiterhin ungeklärt. Zurzeit wird vom Europäischen Gerichtshof entschieden, ob Scientology als Religion anerkannt wird. Bei Einstellung von Bewerbern ist außerdem das AGG, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, zu beachten. Aus diesem Grunde wird zum Teil von Rechtsanwälten die Meinung vertreten, dass die Frage nach Scientology besser nicht im Personalbogen aufgenommen werden sollte.