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Recht auf Sperrung von Suchergebnissen

Bei der 88. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 8. und 9. Oktober 2014 in Hamburg wurde der Beschluss gefasst, dass Betroffene sich direkt an die Suchmaschinenbetreiber wenden können, wenn ihre Namen zukünftig nicht mehr angezeigt werden sollen. Bestimmte Inhalte wie Presseartikel oder Artikel aus Wikipedia werden jedoch nicht gelöscht. Nur bei Eingabe eines bestimmten Personennamens sollen keine Ergebnisse dazu angezeigt werden. Der betroffene Inhalt bleibt mit allen anderen Suchbegriffen weiterhin frei zugänglich (nur bei Personen des öffentlichen Lebens hat der EuGH ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen).

Hier lesen Sie den vollständigen Bericht zur Konferenz

 

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