Dass die Daten der Luca-App auch für die Strafverfolgung interessant sind, dürfte wenig überraschen. Da die Privatsphäre der App nicht auf technischer Ebene gesichert ist, war es auch nur eine Frage der Zeit, bis Behörden Zugang auf die Daten anfordern. Noch fehlt dazu eine klare Rechtsgrundlage um die Daten zur Ermittlung von Zeugen zu nutzen, was der Staatsanwaltschaft aber erst im Nachhinein aufgefallen sein will.
So geschehen, als es in einer Kneipe zu einem Sturz kam. Die betroffene Person verstarb mehrere Tage später an den Folgen, woraufhin die Polizei ermittelte und zwecks Zeugenbefragung die Luca-Daten der Kneipe erfragte. Als sie die Daten zunächst nicht erhielten, wandte sich die Polizei an das Gesundheitsamt, welches ebenfalls bei der Kneipe eine Herausgabe anforderte, die daraufhin auch erfolgte.
Diese Nutzung der Daten außerhalb der ursprünglich gedachten Kontaktverfolgung ist mittlerweile nur ein weiterer Kritikpunkt. Denn angesichts der zurückgegangenen Nutzung (in Bayern wurden 2 Wochen lang keine Daten abgefragt) dürfte sie mittlerweile zur tatsächlichen Bekämpfung der Pandemie kaum noch nützen. Dazu kommt, dass Luca scheinbar auch in Erwägung zieht, die Nutzerdaten in Zukunft nicht mehr für die Pandemie-Nachverfolgung, sondern auch gewinnbringend zu nutzen, indem die Luca-App für Events oder die Gastronomie eingesetzt wird.
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