Gleich drei Medien-Unternehmen mussten vor dem Oberlandesgericht München eine herbe Niederlage hinnehmen. Die Süddeutsche Zeitung, der Werbevermarkter IP-Deutschland sowie die Sendergruppe ProSiebenSat1 klagten gegen den Hersteller des populären Werbeblockers AdBlock Plus. Die drei Medienhäuser beklagten, dass die Eyeo GmbH, der Hersteller des AdBlockers, Marktmissbrauch, Verstöße gegen Urheberrechte und Aushöhlung der Pressefreiheit mit dem Programm betreibe. Durch das kostenlose Programm seinen den Unternehmen unter anderem hohe Werbeeinnahmen entgangen und forderten daher Schadenersatz vom Hersteller. Das OLG München, wie auch bereits das OLG Hamburg und Köln, entschied die Klage allerdings im Sinne der Eyeo GmbH. Damit kann das Thema allerdings nicht zu den Akten gelegt werden, denn alle Beteiligten haben erklärt, die Klage vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe klären zu lassen.
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https://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Muenchen-Adblocking-ist-legal-3806291.html