Der Online-Elekrohändler Notebooksbilliger.de überschreitet deutlich, was im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für Videoaufzeichnungen erlaubt ist.
Barbara Thiel, Datenschutzbeauftragte von Niedersachen, erklärt, dass die Überwachung ohne Rechtgrundlage Arbeitsplätze, Aufenthaltsräume, Lager & Verkaufsräume über 2 Jahre hinweg ohne Rechtsgrundlage erfasst hat. Sowohl Mitarbeiter als auch Kunden dürften davon betroffen sein. Er ginge hierbei nicht um konkrete Verdachtsfälle von etwaigen Straftaten. Ferner wurden Aufnahmen länger als 2 Monat gespeichert.
Notebooksbilliger.de Chef Oliver Hellmond, argumentiert hingegen, es ginge nur um die Verfolgung von Waren und die Vorbeugung von Diebstahl. Die Aufzeichnungen würden bei Vorfällen nur im Nachhinein auf Hinweise untersucht. Er bezeichnet das Vorgehen als Standard in Versand- und Logistikunternehmen und hält das Bußgeld in der Rekordhöhe von 10,4 Millionen Euro für unverhältnismäßig.
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