Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Damit sollen strafbare Inhalte in den sozialen Netzwerken so schnell wie möglich verschwinden.
Betreiber müssen die Voraussetzungen schaffen, dass strafbare Kommentare gelöscht werden können. Wer nicht die systemischen Rahmenbedingungen anpasst, um das NetzDG umsetzen zu können, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro rechnen.
Das Gesetz sieht vor, das spätestens nach 24 Stunden „offenkundig strafbare Inhalte“ gelöscht werden müssen. Jedes Unternehmen kann in schwierig zu entscheidenden Fällen ein Gremium zu Rate ziehen, welches dem Bundesamt für Justiz untersteht.
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