Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg hat das Merkblatt “Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen” aktualisiert. Der Inhalt ist in die Kapitel Risiken, Zulässigkeit, Maßnahemn vor der Einrichtung, Durchführung sowie besondere Fallkonstellationen eingeteilt. Zusätzlich befindet sich im Anhang eine Checkliste für Betreiber einer Videoüberwachung.