„Die Datenverarbeitung beim Betrieb einer solchen Seite ist rechtswidrig“, so der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel über den Facebook-Auftritt der Landesregierung. Aufgrund von Facebooks mangelhaften Datenschutzes sollen die Auftritte der Landes- und Bundesregierung jetzt deaktiviert werden.
Roßnagel verweist dabei auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts von Schleswig-Holstein, die im Betreiben einer Facebook-Fanpage (für Land oder Bund) einen „schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Verstoß“ sieht.
Facebook sammelt das Surfverhalten der Nutzer zu Profilen zusammen, um anschließend gezielt Werbung zu schalten.
Hier steht die Pflicht zum Informieren der Pflicht zum Datenschutz gegenüber. Als Alternative schlägt Roßnagel vor, die existierende Internetseite hessen.de weiter auszubauen sowie eine neue Präsenz auf der (datenschutzkonformen) Alternativ-Plattform Mastodon aufzubauen.
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