Die EU-Kommission gibt dem britischen Datenschutz-Standard das OK. Der Datenfluss von persönlichen Daten zwischen EU und Großbritannien wäre damit wie bisher möglich.
Hierbei mussten zwei Adäquanzentscheidungen beantwortet werden:
- Persönliche Daten müssen in Großbritannien gleich gut geschützt sein wie in der EU
- Die Nutzung der Daten ist durch Sicherheitsbehörden rechtlich gedeckt
Trotz britischer Massenüberwachung von Kommunikationsdaten durch den Geheimdienst GCHQ hält die Kommission den Datenschutz für ausreichend, da die Datenspeicherung Sicherheitsmaßnahmen und juristischen Kontrollen unterliege. Der EU-Gerichtshof hält ebenjene Überwachung hingegen für nicht vereinbar mit der Grundrechtecharta der EU.
Die Adäquanzentscheidungen könnten auch vor Gericht landen, wenn Aktivisten dagegen klagen. Jede Änderung, die GB am Datenschutzgesetz vornimmt, müsste dann erneut von der EU-Kommission geprüft werden.
Zustimmen müssen jetzt noch die EU-Staaten. Außerdem muss Großbritannien ebenso das Datenschutzniveau der EU anerkennen, was aber eine reine Formalität sein dürfte.
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