Am 17.09.20 wurde das kürzlich verabschiedete Gesetz gegen Hasskriminalität vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Teilen als nicht verfassungskonform angesehen.
Die Verfassungswidrigkeit entsteht, weil ebenjenes Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität soziale Netzwerke in die Pflicht stellt, auf Verdacht massenhaft IP-Adressen an das BKA zu übermitteln. Somit wird die gebotene Verhältnismäßigkeit bei Datenauskünften außer Kraft gesetzt.
Wahrscheinlich ist somit, dass viele Bürger auf Jahre in den Verdachtskarteien der BKA landen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.secupedia.info/aktuelles/bitkom-zum-gesetz-gegen-hasskriminalitaet-17129