Millionen WhatsApp Nutzer in Deutschland. Doch welcher Nutzern hat sich bisher die AGB´s des Messenger-Dienstes bzw. deren Datenschutzhinweise angesehen? Obwohl WhatsApp in deutscher Sprache beworben wird und der Vertrag in Deutsch verfasst ist, die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzhinweise bestehen nur in englischer Sprache. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale in Berlin hat aufgrund der englischsprachigen Vertragsbedingungen gegen den Messenger-Dienst WhatsApp geklagt.
Das Landgericht Berlin sieht diese Umstände als nicht „zumutbar“ an, da nicht jeder Nutzer den Vertrag bzw. die Datenschutzhinweise in englischer Sprache eindeutig versteht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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http://www.vzbv.de/pressemitteilung/schlappe-vor-gericht-fuer-whatsapp