Ab 13.06.2014 tritt das neue Verbraucherrecht des BGB in Kraft, und zwar ohne Übergangsfrist. Von den Neuregelungen ist insbesondere der Handel im Internet betroffen. Web-Shops müssen insbesondere ihre AGB und Widerrufsbelehrung entsprechend anpassen.
Widerrufsfrist und -beginn
Die Widerrufsfrist des Verbrauchers dauert nunmehr generell 14 Tage. Die Frist beginnt nicht bereits zu laufen, wenn die Ware kommentarlos zurückgeschickt wird. Vielmehr muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden – es sei denn, das Unternehmen und der Verbraucher haben etwas anderes vereinbart. Rechtliche Schwierigkeiten in der Praxis dürfte die Bestimmung des Fristbeginns hinsichtlich der Bestellung mehrerer Waren sowie der Lieferung einer Ware in mehreren Teillieferungen bereiten.
Form des Widerrufs und Widerrufsformular
Ein mündlich erklärter Widerruf reicht aus; das bisherige Schriftformerfordernis entfällt. Noch vor der Abgabe der Vertragserklärung muss dem Verbraucher ein Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden.
Bestätigung des Widerrufs
Der Online-Händler muss den Zugang des Widerrufs unverzüglich bestätigen (§ 356 BGB); insofern genügt eine E-Mail.
Kosten der Rücksendung
Der Verbraucher trägt grundsätzlich die Kosten für die Warenrücksendung, aber nur wenn er über die Rücksendungskosten unterrichtet wurde. Ihre freiwillige Übernahme bleibt dem Online-Händler freilich unbenommen. Zu beachten ist, dass der Online-Händler in Bezug auf nicht-paketversandfähige Ware den Verbraucher über die anfallenden Transportkosten bereits in der Widerrufsbelehrung informieren muss.
Rückzahlungsfrist
Ab dem 13.06.2014 gelten auch Neuregelungen für die Leistungsrückabwicklung (§ 357 BGB). Der Unternehmer muss 14 Tage nach Zugang des Widerrufs den Kaufpreis zurückerstatten. Das Zurückbehaltungsrecht bleibt dem Unternehmer so lange erhalten, bis der Verbraucher den Rückversand der Ware nachweist.
Wertersatz
Eine weitere Gesetzesänderung bezieht sich auf die Regelungen zum Wertersatz. Die Wertersatzpflicht trifft den Verbraucher nur, wenn der Wertverlust der Widerrufsware auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaft und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war.
Widerrufsbelehrung
Außerdem muss der Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt werden, und zwar in der Regel vor Vertragsschluss. In bestimmten Konstellationen können sich bei der rechtskonformen Formulierung der Widerrufsbelehrung Schwierigkeiten ergeben, etwa wenn die einheitlich bestellte Ware nicht einheitlich verschickt wird oder wenn es sich um nicht-paketversandfähige Ware handelt. In derartigen Konstellationen muss das Muster für die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular (s. Anlage zu Art. 246a EGBGB) auf die besonderen Umstände des konkreten Falls angepasst werden.
Pflichtinformationen
Die geforderten Pflichtinformationen für die Online-Händler ab dem 13.06.2014 gehen weit über die bisherigen gesetzlichen Vorgaben hinaus. Dazu zählen im Wesentlichen:
- Informationen über Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen einschließlich der Lieferfrist;
- das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts;
- Funktionsweise und Interoperabilität digitaler Inhalte;
- verfügbare außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren.
Garantieregelungen
Ab dem 13.06.2014 gelten auch andere Garantieregelungen. Neu ist, dass auch im Web-Shop über Umfang, Art und Bedingung der Garantie informiert werden muss, jedenfalls wenn mit einer Garantie geworben wird. Die Unterrichtung muss vor Abgabe der Willenserklärung erfolgen. Deshalb müssen die Garantieregelungen auf der Website platziert werden. Nach Vertragsschluss muss der Unternehmer die Garantiebedingungen mit der Bestätigung des Vertrages, spätestens bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, dem Verbraucher zur Verfügung stellen.