Das Bundesinnenministerium erteilt die Freigabe des umstrittenen Bundestrojaner. Die Software zur Überwachung der Telekommunikation soll, wenn auch eingeschränkt, Computer und Smartphone kontrollieren können. Die Spähsoftware darf nur eingesetzt werden, wenn eine konkreten Gefahr besteht. Dies wären zum Beispiel Straftatbestände einer Entführung, ein Mord oder ein geplanter Terroranschlag.
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http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-02/staatstrojaner-bundestrojaner-bka-quellen-tkue