In der Europäischen Union tritt am 25. Mai die angekündigte Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vollständig in Kraft. Ab diesem Datum sind neue Bestimmungen für alle Unternehmen sowie für öffentliche Einrichtungen, die Daten verarbeiten, bindend. Mit der neuen Verordnung werden einheitliche Grundlagen in der EU zum Datenschutz erstellt und damit die Zusammenarbeit für Unternehmen mit EU-Partnern oder Kunden vereinfacht. Ein zentraler Kern der neuen DS-GVO ist das Speichern sowie das Löschen Personenbezogener Daten. So ist es zum Beispiel für Unternehmen, die Daten erfassen, zwingend erforderlich, diejenigen Personen darüber zu informieren, zu welchem Zweck und wie lange sie welche Daten speichern wollen.
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