Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereitet erste Abmahnungen auf Grund unerlaubten Nutzertrackings vor. Dabei stehen acht Medienunternehmen im Fokus des Verbandes gegen Trackingmethoden wie Google Analytics. Hier werden Login-Daten gesammelt als auch das Nutzerverhalten sowie deren Präferenzen aufgezeichnet. Diese Daten dürfen nach neuestem Stand aber nur aufgezeichnet werden, wenn der Nutzer diesem Vorgang aktiv zugestimmt hat. Ein vorausgefüllter Nutzungsbanner ist somit nicht erlaubt. Auch deutsche Datenschutzbehörden werden aktiv und wollen konsequent gegen Verstöße vorgehen. So kündigt die Behörde in Bayern an, dass sie die ersten Bußgeldbescheide gegen Unternehmen erlassen werde. Wie hoch die angekündigten Strafen werden könnten, liegt an der neu erstellten DSGVO Bußgeldbemessung.
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