In einem Urteil, das der BDfI Professor Ulrich Kelber als richtungsweisend betrachtet, hat der EuGH im Juni entschieden, dass der Umgang mit PNR-Daten (Passenger Name Records) aktuell nicht restriktiv genug ist.
Bei den Passender Name Records handelt es sich um die Daten, die rund um die Buchung eines Flugs gesammelt und im Computersystem des Flug-Unternehmens gespeichert werden. Diese Daten werden 5 Jahre gespeichert und EU-weit erfasst – beides geht im Ermessen des Gerichtshofes wie auch von Professor Kelber weit über die notwendige Erfassung hinaus.
Der Europäische Datenschutzausschuss fordert nun die Mitgliedsstaaten dazu auf, diese Vorgaben unverzüglich umzusetzen.
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