Wenn man durchs Internet surft, so fällt auf, dass ein großer Teil der rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden. Was aufgrund der steigenden Komplexität auch nicht verwundert. Als Betreiber einer Website hat man u.a. die nachfolgenden Fragestellungen zu beachten:
- Was muss bei der Einholung einer Einwilligung beachtet werden?
- Was ist das TTDSG? Was muss beachtet werden?
- Muss man auch eine Einwilligung bei Cookies ohne Personenbezug einholen?
- Darf man noch Daten in die USA übermitteln?
- Welche rechtlichen Tücken gibt es bei Consent-Tools (z.B. Cookiebot)?
- Wer haftet bei einer datenschutzrechtswidrigen Website?
- Welche technischen und organisatorischen Anforderungen sind zu berücksichtigen?
Die GINDAT möchte Sie gerne in der neuen Reihe – Datenschutzrechtliche Anforderungen an eine Website – auf die aktuellen Schwierigkeiten aufmerksam machen. In Teil 1 wird es um das TTDSG (Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz) gehen und die Abgrenzung zur DSGVO.