Im Dienste der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurde vom Bundestag im Juli das Patientendatenschutzgesetz verabschiedet, welches nun am 18. September vom Bundesrat gebilligt wurde.
Das heißt: Ab 2022 haben Versicherte nun einen Anspruch, dass Ärzte die Patientendaten in elektronische Patientenakten eintragen, welche ab 2021 auch von Krankenkassen nach bereits geltendem Recht angeboten werden muss. In der Akte können unter anderem Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Impfausweise, der Mutterpass, Vorsorgeuntersuchungen und das Zahn-Bonusheft aufgenommen werden.
Ferner können Rezepte per App aufs Smartphone geladen und in der Apotheke eingelöst, sowie Überweisungen zum Facharzt übermittelt werden.
Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig und Versicherte sollen eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden. Welche Daten gespeichert und gelöscht werden und wer darauf zugreifen darf, liegt beim Patienten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.secupedia.info/aktuelles/bundesrat-billigt-patientendatenschutzgesetz-17133