Die Europäische Kommission hat am 28.06.21 die Angemessenheitsbeschlüsse, mit der personenbezogene Daten an das Vereinigte Königreich übermittelt werden dürfen, angenommen.
Unabhängig davon ist noch zu prüfen, ob die allgemeinen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Datenübermittlung erfüllt sind.
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