Aufgrund der Vielzahl von Verstößen im Datenschutz prüfen die Aufsichtsbehörden in letzter Zeit vermehrt die Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Unternehmen sollten daher auf Folgendes achten:
- einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn dies gesetzlich erforderlich ist
- Bereitstellung des Verfahrensverzeichnisses
- ordentliche Verpflichtung der Mitarbeiter auf den Datenschutz
- Schulung der Mitarbeiter
- rechtskonforme Handhabung, Archivierung und Löschung von personenbezogenen Daten
- rechtskonforme Vertragsgestaltung zur Auftragsdatenverarbeitung
- Mitteilung an die Mitarbeiter sowie deren Einwilligung, wenn im Unternehmen Videoüberwachungsmaßnahmen stattfinden
Dies ist nur eine Auswahl an möglichen Schwachstellen. Ihr Datenschutzbeauftragter kann Sie detailliert beraten und Empfehlungen aussprechen.