Wieder einmal ist Vorsicht geboten bei einer Abmahnung durch eine „Berliner Anwaltskanzlei Schmidt“. Laut dem Schreiben wird den Betroffene (wieder einmal) eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Durch eine einmalige Zahlung in Höhe von 950 Euro könne der angebliche Vorfall erledigt werden. Fakt ist, diese Kanzlei besteht nach Angaben der Berliner Anwaltskammer gar nicht. Die aufgeführten Personen im Briefkopf seinen nicht bei der Kammer als Anwälte für Urheber- und Wettbewerbsrecht eingetragen. Die Rechtsanwaltskammer Berlin bitte alle, die ein solches Schreiben erhalten haben, sich direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin zu wenden.
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