Zum Inhalt der Seite springen
DruckansichtSeite drucken
Kontaktformular
Kontaktformular
Rückruf anfordern
Rückruf anfordern
Support
Support
  1. Home
  2. Unternehmen
  3. Ablauf der Übergangsfrist für Altdaten

Ablauf der Übergangsfrist für Altdaten

Ab sofort gelten auch für die Nutzung von Alt-Adressbeständen die Neuregelungen der BDSG-Novelle II.

Ablauf der Übergangsfrist für Altdaten am 31. August 2012

Ab dem 1. September 2012 gelten auch für die Nutzung von Alt-Adressbeständen die Neuregelungen der BDSG-Novelle II. Unternehmen, die noch vor dem 1. September 2009 erhobene Daten verwenden, sollten ihre Datenbestände entsprechend überprüfen.

Sollten Sie Ihre Kundendatei bis zum 1. September 2012 nicht “sauber” gehabt haben, laufen Sie Gefahr Ihre Daten löschen zu müssen.

Es besteht das Risiko, von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld zu bekommen oder wegen Wettbewerbsverstößen belangt zu werden.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung des BDSG auch die Nutzung von personenbezogenen Daten für eigene Geschäftszwecke (wie z.B. Werbung) in § 28 BDSG neu geregelt und strengere Auflagen als bisher festgesetzt.

In § 28 Abs. 3 ff. BDSG werden die Voraussetzungen festgelegt, welche zur Verwendung der Adressen für Werbezwecke erfüllt sein müssen:

     

  • Die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung ist zulässig, soweit der Betroffene (z.B. Kunde) eingewilligt hat. (§ 28 Abs. 3 BDSG) (Datenschutzerklärung)
  •  

     

  • Sofern keine schriftliche Einwilligung vorliegt, hat die verantwortliche Stelle (Sie als Unternehmer) dem Betroffenen (z.B. Kunden) den Inhalt der Einwilligung schriftlich zu bestätigen. (§ 28 Abs. 3a BDSG)
  •  

     

  • Wurde die Einwilligung elektronisch abgegeben, muss diese protokolliert und jederzeit abrufbar sein. (§ 28 Abs. 3a BDSG)
  •  

     

  • Außerdem muss der Betroffene (z.B. Kunde) die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. (§ 28 Abs. 3a BDSG)
  •  

Wenn ein Kunde seine Datenschutzerklärung widerruft, ist die verantwortliche Stelle aufgefordert, die Daten zu löschen.

Was ist also nun zu tun?

Wenn Sie feststellen, dass die Einwilligung fehlt bzw. nicht belegbar ist, sollten alleine schon zur Minimierung Ihres Risikos bei der Verwendung von Kundendaten ab dem 1. September 2012 alle Datensätze gelöscht oder zumindest gesperrt werden, wenn sie nicht auf Grundlage eines der hier genannten Verfahren verifiziert wurden.

Beachten Sie hierbei auch unbedingt alle bei Ihnen bisher eingegangenen Widerrufsforderungen.

Sollten Sie einen Betroffenen trotz dessen Widerruf zur Nutzung seiner Daten für Werbezwecke “versehentlich” anschreiben, kann sich dieser mit der unrechtmäßigen Verwendung seiner Daten an die Aufsichtsbehörden wenden.

Diese wären dann zur Prüfung verpflichtet und könnten dabei noch weitere Fälle bei Ihnen entdecken. Die Aufsichtsbehörden können im günstigsten Fall die Löschung der Daten fordern oder aber Bußgelder in Höhe von 50.000 EUR und mehr verhängen.

 

Weitere Datenschutz-News

rgi-Sitemap

Hinweis zu Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Einige davon sind technisch notwendig für die Funktionalität unserer Website und daher nicht zustimmungspflichtig. Darüber hinaus setzen wir Cookies, mit denen wir Statistiken über die Nutzung unserer Website führen. Hierzu werden anonymisierte Daten von Besuchern gesammelt und ausgewertet. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet ausdrücklich nicht statt.

Ihr Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen zu Cookies und Datenverarbeitung auf dieser Website. Beachten Sie auch unser Impressum.

Technisch notwendig

Diese Cookies sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich und können daher nicht abgewählt werden. Sie zählen nicht zu den zustimmungspflichtigen Cookies nach der DSGVO.

NameZweckAblaufTypAnbieter
CookieConsent Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies. 1 Jahr HTML Website
fe_typo_user Dieser Cookie wird gesetzt, wenn Sie sich im rgi-Kundenbereich anmelden. Er wird zudem durch einige Webformulare gesetzt, um Sessiondaten zu speichern. Session HTTP Website
PHPSESSID Kurzzeitiger Cookie, der von PHP zum zwischenzeitlichen Speichern von Daten benötigt wird. Session HTTP Website
__cfduid Wir verwenden eine "Content Security Policy", um die Sicherheit unserer Website zu verbessern. Bei potenziellen Verstößen gegen diese Policy wird ein anonymer Bericht an den Webservice report-uri.com gesendet. Dieser Webservice lässt über seinen Anbieter Cloudflare diesen Cookie setzen, um vertrauenswürdigen Web-Traffic zu identifizieren. Der Cookie wird nur kurzzeitig im Falle einer Bericht-Übermittlung auf der aktuellen Webseite gesetzt. 30 Tage/ Session HTTP Cloudflare/ report-uri.com
Statistiken

Mit Hilfe dieser Statistik-Cookies prüfen wir, wie Besucher mit unserer Website interagieren. Die Informationen werden anonymisiert gesammelt.

NameZweckAblaufTypAnbieter
_pk_id Wird verwendet, um ein paar Details über den Benutzer wie die eindeutige Besucher-ID zu speichern. 13 Monate HTML Matomo
_pk_ref Wird verwendet, um die Informationen der Herkunftswebsite des Benutzers zu speichern. 6 Monate HTML Matomo
_pk_ses Kurzzeitiger Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
_pk_cvar Kurzzeitiger Cookie, um vorübergehende Daten des Besuchs zu speichern. 30 Minuten HTML Matomo
MATOMO_SESSID Kurzzeitiger Cookie, der bei Verwendung des Matomo Opt-Out gesetzt wird. Session HTTP Matomo
_pk_testcookie Kurzzeitiger Cookie der prüft, ob der Browser Cookies akzeptiert. Session HTML Matomo
_ga Wird verwendet, um Benutzer zu unterscheiden. 2 Jahre HTML Google
_gid Wird verwendet, um Benutzer zu unterscheiden. 1 Tag HTML Google
_gat Kurzzeitiges Cookie, der zum Drosseln der Anfragerate verwendet wird. 1 Minute HTML Google