Im Rahmen des 9. Europäischen Datenschutztages haben sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 28. Januar 2015 in Berlin schwerpunktmäßig mit dem internationalen Datenverkehr befasst.
Die Konferenz der Datenschützer fand sich zusammen unter der Leitfrage „Europa: Sicherer Hafen des Datenschutzes?“. Bei den Vorträgen und der anschließenden Podiumsdiskussion wurde eine Bestandsaufnahme von Unterschieden hinsichtlich des Datenschutzniveaus in der EU und sowie in den USA gemacht.
EU-Datenschutzniveau sei nur bei Online-Angeboten europäischer Unternehmen gegeben, so der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar appellierte in seinem Grußwort zum Europäischen Datenschutztag daran, einen Mindestkonsens im Datenschutz zwischen Europa und den USA anzustreben und hierfür Lösungen zu suchen.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Datenschutzbeauftragten von Berlin sowie von Bremen Verwaltungsverfahren gegen zwei US-Firmen in Berlin und Bremen eingeleitet haben.
Die weitere Entwicklung dieser Verwaltungsverfahren bleibt abzuwarten, ebenso die Legitimation von Datentransfers aus der EU in die USA aufgrund des „Safe-Harbour“-Abkommens.