Lösen Sie Ihren Bildungsscheck bei uns ein!
Das Land NRW stellt in diesem Jahr Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern/-innen zur Verfügung. Die wichtigsten Informationen zu dem Thema und die Voraussetzungen für die Arbeitnehmer/innen haben wir für Sie zusammengefügt:
- Die Ausgabe des Bildungscheck ist möglich an einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, die in den Jahren 2005 und 2006 an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist Bedingung.
- Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck), die andere Hälfte der Kosten tragen Sie (50%).
- Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln.
- Die Beratungsstellen in Ihrer Region (siehe Anhang) informieren Sie über geeignete Angebote und stellen den Bildungsscheck aus.
Den Bildungsscheck können SIE für die Schulungen der rgi einlösen.
Informationen zu den Schulungsangeboten der rga.Datentechnik erhalten Sie auf unserer Seite unter der Webansicht Schulungen oder wenden Sie sich direkt an uns unter der Rufnummer 02191-909414.
Die Informationen der Landesregierung NRW finden Sie im Internet unter: www.bildungsscheck-nrw.de.