Zum Inhalt der Seite springen
DruckansichtSeite drucken
Kontaktformular
Kontaktformular
Rückruf anfordern
Rückruf anfordern
Support
Support
  1. Home
  2. Unternehmen
  3. Zweiterwerb von gebrauchter Software auch zum Download ist unabhängig von einem vertraglichen Veräußerungsverbot unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – Urteilsgründe der BGH-Entscheidung „UsedSoft II“

Zweiterwerb von gebrauchter Software auch zum Download ist unabhängig von einem vertraglichen Veräußerungsverbot unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – Urteilsgründe der BGH-Entscheidung „UsedSoft II“

Gebrauchte Software kann unter bestimmten Voraussetzungen veräußert werden. Dies geht aus den mit Spannung erwarteten Urteilsgründen einer urheberrechtlich bahnbrechenden Entscheidung des BGH zur Zulässigkeit des Zweiterwerbs von Software (Oracle gegen UsedSoft) vom 17.07.2013 hervor. Bemerkenswert ist zweierlei:  Zum einen soll die so genannte „Erschöpfung des Verbreitungsrechts“ (Art. 69d Abs. 1 UrhG und Art. 5 Abs. 1 EU-Computersoftware-Richtlinie) nicht nur Software auf Datenträger, sondern nunmehr auch Software zum Download umfassen. Zum anderen tritt die urheberrechtliche Erschöpfung unabhängig von einem im Lizenzvertrag vereinbarten Veräußerungsverbot und damit quasi gesetzlich ein. Allerdings tritt die Erschöpfung des Verbreitungsrechts nur unter bestimmten Voraussetzungen ein, für die der Softwareerwerber beweispflichtig ist.

     

  1. Der Rechtsinhaber muss dem Download der Kopie aus dem Internet zustimmen.
  2. Das Entgelt entspricht dem wirtschaftlichen Wert der Kopie.
  3. Das Nutzungsrecht wird unbegrenzt eingeräumt.
  4. Falls eine Update-Fassung der Software veräußert wurde, muss auch diese Aktualisierung oder Verbesserung vom Wartungsvertrag gedeckt sein.
  5. Der Ersterwerber zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs seine eigene Kopie löschen.
  6.  

Weitere Datenschutz-News

rgi-Sitemap

Hinweis zu Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Einige davon sind technisch notwendig für die Funktionalität unserer Website und daher nicht zustimmungspflichtig. Darüber hinaus setzen wir Cookies, mit denen wir Statistiken über die Nutzung unserer Website führen. Hierzu werden anonymisierte Daten von Besuchern gesammelt und ausgewertet. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet ausdrücklich nicht statt.

Ihr Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen zu Cookies und Datenverarbeitung auf dieser Website. Beachten Sie auch unser Impressum.

Technisch notwendig
Statistiken