Laut Gesetz müssen Kommunikationsunternehmen dem Bundesnachrichtendienst Internet- und Gesprächsdaten überlassen. Dabei sind die Unternehmen dazu verpflichtet, sich in Stillschweigen zu hüllen. Dieses müssen sie ohne Nachfragen hinnehmen, ohne zu wissen, ob dies mit geltendem Recht vereinbar ist. Jetzt hat der Betreiber des DE-CIX, das den größte Internetknotenpunkte in Frankfurt verwaltet, gegen dieses Verfahren Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Laut Klageschrift verstößt der BND und die Bundesregierung gegen das Grundgesetz, wenn sie weiterhin mit der derzeitigen Praxis das Internet überwachen. Sollte der Betreiber des DE-CIX gewinnen, müsste möglicherweise alle Überwachungsmethoden neu verhandelt werden.
Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-09/ueberwachung-bnd-nsa-decix-klage