Facebook und andere Social Media Plattformen erfordern zurzeit Handlungsbedarf hinsichtlich des Datenschutzes aber auch des Schutzes von Know how der Unternehmen.
Das Anbinden von Funktionalitäten rund um Facebook in Webseiten und die Anmeldung in diesem Netzwerk setzt voraus, dass man sich vor Anmeldung oder z. B. Platzierung des „Gefällt mir“-Buttons umfassend über mögliche Risiken informiert.
Mitglieder von Facebook sollten sich über ihre Sicherheitseinstellungen in Klaren sein und voreingestellte Standardeinstellungen kritisch überprüfen.
Beispielsweise ermöglicht die neue Funktion von Facebook der Gesichtserkennung, dass „Facebook-Freunde“ aus dem sozialen Netzwerk auf hochgeladenen Fotos wiedererkannt und mit ihrem Namen versehen werden können.
Das Bundesland Hessen hat einen Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes TMG im Bundesrat eingebracht, der in der Sitzung von 17. Juni 2011 vorgestellt wurde. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf zugestimmt und ihn an den Bundestag weitergereicht.
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des TMG sieht vor, dass Nutzer von Social Media Plattformen zunächst der höchst möglichen Sicherheitsstufe zugeordnet werden müssen. Außerdem soll der Zugriff von Suchmaschinen auf Informationen von Nutzerprofilen erschwert werden.