Bezüglich der Vorratsdatenspeicherung orientiert sich die Bundesregierung nicht am Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und wird von Professor Ulrich Kelber, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), kritisiert.
Kelber mahnt, dass gegenwärtig Gesetze “im Schnellverfahren” geplant seien, die die Telekommunikation regulieren sollen, dabei jedoch den Richtlinien der EU nicht entsprechen.
Wichtig ist laut Kelber, dass das Urteil des EuGH als Grenze für zukünftige Gesetze gesehen wird und dass auf europäischer Ebene während der deutschen Ratspräsidentschaft keine neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gemacht werden.
Seit Jahren werden bereits Verkehrs- und Standortdaten anlasslos und pauschal gespeichert, was vom BfDI ebenfalls kritisiert wurde und aufgrund des Urteils des EuGH nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.
Eine Vorratsdatenspeicherung ist möglich, wenn sie der nationalen Sicherheit dient, zeitlich begrenzt ist und durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde geprüft werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/24_Kritik-Pl%C3%A4ne-Vorratsdatenspeicherung.html